Schliessfach Regulierung in
Liechtenstein und ihre Folgen
Erläuterungen zu der aktuellen Regulierung in Liechtenstein
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Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt explizit keine rechtliche Beratung dar und dient ausschliesslich der Orientierung. Für verbindliche Auskünfte empfehlen wir Ihnen einen Anwalt Ihrer Wahl zu kontaktieren.
Seit Herbst 2021 ist auch im Fürstentum Liechtenstein als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes die 5. EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft. Seither sind die dortigen Banken „voll reguliert“, mit Folgen für ihre Schliessfachkunden. Die Kreditinstitute müssen jetzt die Kundenstammdaten speichern und der Bankenaufsicht zugänglich machen. Bankenunabhängige, private Schliessfachanbieter wie die Swiss Gold Safe bieten jedoch diskrete Alternativen in Liechtenstein und auch in der Schweiz.
Liechtenstein als Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes
Liechtenstein gehört seit 1994 zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und hat deshalb volle Dienstleistungsfreiheit in alle Länder der Europäischen Union und des EWR, also inklusive Norwegens und Islands. Für die Banken im Fürstentum gelten deshalb die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie in allen EU-Ländern.
Die EWR-Länder verpflichten sich dem Freihandel und dort sind auch 80 Prozent aller Binnenmarktvorschriften der EU gültig, was Unternehmen in diesen Ländern einheitliche Standards garantiert.
Konkret heisst das, dass die Länder untereinander keine Zölle erheben und für die meisten Waren genormte Standards zutreffen. Auf diese Weise wird beispielsweise erreicht, dass landwirtschaftliche Produkte bei allen EWR-Partnerländern auf gleicher Grundlage hergestellt werden.
Erweiterte Regulierung aller Liechtensteiner Banken seit Herbst 2021
Seit Oktober 2021 unterliegen sämtliche Schliessfächer bei Banken im Fürstentum Liechtenstein der erweiterten Regulierung durch die Finanzmarktaufsicht (FMA). Die Banken sind seither verpflichtet, die Kundendaten zu speichern und Schliessfachregister zu führen. Das ist die Folge der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie, die auch für das Fürstentum als eines der 27 EWR-Mitgliedstaaten gilt. Diese Richtlinie des Geldwäschegesetzes (GwG) der Europäischen Union trat am 9. Juli 2018 in Kraft, die allgemeine Umsetzung sollte eigentlich bereits zum 1. Januar 2021 erfolgen. Aufgrund der Corona-Pandemie verschob die FMA Liechtenstein den Termin jedoch in den Herbst 2021. Seither müssen die Liechtensteiner Banken der FMA Kundenstammdaten elektronisch zugänglich machen. Auch Informationen über die Mittelherkunft sowie das Bestehen von Kundenschliessfächern sind darin enthalten.
Private Gesellschaften wie die Swiss Gold Safe (Liechtenstein) AG bieten diskrete Lageralternativen
Die Swiss Gold Safe (Liechtenstein) AG ist von dieser neuen Regelung als bankenunabhängige Gesellschaft, die selbst keinen Handel mit Edelmetallen betreibt, weitestgehend ausgenommen. Deshalb muss auch kein direkter Zugriff auf die Kundendaten gewährt werden. Selbstverständlich erfüllen aber auch die privaten Lagerstätten das Sorgfaltspflichtgesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie organisierter Kriminalität. Konkret heisst das, dass die Swiss Gold Safe (Liechtenstein) AG, vertiefte Abklärungen zu Kunden und autorisierten Personen macht und alle wirtschaftlich Begünstigten ermittelt werden.
Allerdings sind die Kundendaten dennoch nur der Swiss Gold Safe (Liechtenstein) AG in bekannt, es besteht lediglich die Pflicht, zusätzliche Daten zu erfassen.
Jahresmiete kann bar bezahlt werden
Die jährliche Miete kann per Überweisung, mit Kryptowährungen oder auch per Bareinzahlung mittels Einzahlungssschein bei allen Poststämtern Liechtensteins und der Schweiz beglichen werden. Der Anmieter bleibt also weitgehend anonym, denn die Anmeldedaten sind lediglich beim Betreiber gespeichert. Meldepflichten gegenüber staatlichen Stellen gibt es nicht, auch nicht zur Teilnahme am Automatischen Informationsaustausch (AIA) oder gegenüber den US-Behörden im Rahmen des FATCA-Abkommens (Foreign Account Tax Compliance Act).
Dennoch prüfen auch private Anbieter wie die Swiss Gold Safe auf Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und illegale Finanztransaktionen.
Weitere Lagermöglichkeiten in der Schweiz
Alternativ bleibt Kunden, die mit der EU-Regulierung nicht leben wollen, nur eine Einlagerung von Edelmetallen, Kryptos, Kunst oder wichtigen Dokumenten ausserhalb der EU und der EWR-Länder. Anbieter wie die Swiss Gold Safe können diese alternative Verwahrung in einem Schliessfach in der Schweiz anbieten. Die Lagerstätte befindet sich in Altdorf, das im Schweizer Kanton Uri liegt.
Die Hochsicherheitsanlage im Gotthardgebiet liegt fernab von Ballungsgebieten, aber dennoch verkehrsgünstig. Von Zürich aus ist die mit dem Auto in etwa einer Stunde zu erreichen. Da Swiss Gold Safe bankenunabhängig agiert, selbst keinen Handel betreibt und privat betrieben wird, ist dort eine äusserst diskrete Lagerung von Valoren und Dokumenten möglich, sogar ohne Namensnennung des Mieters an die Versicherung. Auch die Inhalte Ihres privaten Schliessfachs in der Schweiz müssen nicht deklariert oder an staatliche Stellen gemeldet werden.
Zudem ist keine extra Kontoeröffnung bei einer Schweizer oder ausländischen Bank erforderlich, und auch die wirtschaftlich Berechtigten des privaten Schliessfachs werden nicht erfasst.
Das heisst, Anleger aus aller Welt können die dortigen meldefreien und bankenunabhängigen Schliessfächer buchen.
Flexibilität und maximale Sicherheit beim Schliessfachzugang
Swiss Gold Safe kann an beiden Standorten, sowohl in der Schweiz, als auch in Liechtenstein, den Kunden einen 24/7-Zugang zu den Schliessfächern ermöglichen, da sie nicht an die üblichen Banköffnungszeiten gebunden ist. Dafür sorgt ein Pikett-Dienst, der auf Nachfrage gegen eine zusätzliche Gebühr, den Zutritt zu Ihren Valoren und Dokumenten gegen Voranmeldung rund um die Uhr ermöglicht. Ansonsten ist der Zutritt nach Voranmeldung während den Bürozeiten möglich.
Anders als bei den meisten Banken erhalten die Kunden bei Swiss Gold Safe beide Schlüssel für das Schliessfach, sodass niemand sonst Zutritt zu den eingelagerten Valoren hat.
Überblick: Regulierte Schliessfächer in Liechtenstein
- Seit Herbst 2021 gilt auch im EWR-Land Liechtenstein die erweiterte Banken-Regulierung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Vergleichbar mit einem Schliessfachregister werden die Kundendaten nun digital erfasst und bereitgestellt, bleiben also nicht länger anonym.
- Als bankenunabhängige, private Gesellschaft unterliegt die Swiss Gold Safe (Liechtenstein) AG dieser Regelung nicht. Es müssen zwar zusätzliche Informationen registriert werden, die Daten der Kunden werden aber nicht an Behörden weitergegeben und bleiben nur dem Anbieter bekannt.
- Wer seine Valoren noch diskreter lagern will, kann dies im nicht-EWR-Land Schweiz tun, wo die Swiss Gold Safe ein Hochsicherheitslager in der Gotthard Region unterhält.